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   BVerwG, 09.03.1992 - 5 B 12.92   

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https://dejure.org/1992,11041
BVerwG, 09.03.1992 - 5 B 12.92 (https://dejure.org/1992,11041)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1992 - 5 B 12.92 (https://dejure.org/1992,11041)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1992 - 5 B 12.92 (https://dejure.org/1992,11041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Nichtzulassungsbeschwerde - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1992 - 5 B 12.92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierfür erforderlich, daß eine konkrete, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert wird, deren höchstrichterliche Klärung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts dienen kann (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 64.79

    Sozialhilfe - Aufrechnung - Rückzahlungsanspruch - Überzahlte Hilfe -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1992 - 5 B 12.92
    Deshalb ist auch die auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 64.79 - (BVerwGE 60, 240 = FEVS 28, 397) zum Aufrechnungsverbot gestützte Abweichungsrüge gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht begründet.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 09.03.1992 - 5 B 12.92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierfür erforderlich, daß eine konkrete, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert wird, deren höchstrichterliche Klärung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts dienen kann (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97

    Sozialhilfe, einmalige Leistungen für eine Waschmaschine; Waschmaschine,

    Die Waschmaschine kann deshalb vom Sozialhilfeträger auch leihweise oder in wirtschaftlich vergleichbaren Formen (z.B. zinsloses Darlehen mit Sicherungsübereignungsabrede) zur Verfügung gestellt werden, was insbesondere dann in Betracht zu ziehen ist, wenn das Ende der Hilfebedürftigkeit absehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1975 - BVerwG 5 C 43.74 - sowie Beschluß vom 9. März 1992 - BVerwG 5 B 12.92 - ).
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